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Glaubensbekenntnis

Glaubensbekenntnis

Die erste dieser Pflichten ist das muslimische Glaubensbekenntnis, oder Schahada (arabischالشهادة‎ aš-šahāda), das wie folgt lautet:

aschhadu an lā ilāha illā 'llāh wa-aschhadu anna Muhammadan rasūlullāh / ‏أشهد أن لا إله إلا الله وأشهد أنّ محمدا رسول الله ‎ / ašhadu an lā ilāha illā 'llāh, wa-ašhadu anna muḥammadan rasūlu 'llāh /„Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist.“

Mit dieser, aus zwei Teilen bestehenden, Formel bekennt sich der Muslim eindeutig zum strengen Monotheismus, zu Mohammeds prophetischer Sendung und zu dessen Offenbarung, dem Koran, und somit zum Islam selbst.[11] Wer das Glaubensbekenntnis bei vollem Bewusstsein vor zwei Zeugen spricht, gilt als Muslim.

Diese Formel wird ebenfalls fünf mal am Tag vom Muezzin (arabischمؤذّن‎ mu'adhdhin) beim Adhan (arabischأذان‎ adhān) vom Minarett (arabischمناره‎ manara) gerufen, um die Muslime zum rituellen Pflichtgebet (arabischصلاة‎ ṣalāt) zu rufen, in welchem die Formel ebenfalls vorkommt.[12]

Schiiten fügen in der Regel noch folgenden Satz hinzu:[13]

allāhumma salli alā muhammadin wa-āli muhammad / ‏أللهُمَّ صَلِّ عَلى مُحَمَّدٍ وَآلِ مُحَمَّد‎ / allāhumma ṣalli ʿalā muḥammadin wa-āli muḥammad /„O Gott, segne Mohammed und seine Familie.“

Im Sufismus wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: „Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt“ bzw. „Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit, tauhīd).“

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